Die Deutsche Bundesregierung hat beschlossen, die derzeit erhobene Lkw-Maut zum 01.07.2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Was ändert sich dadurch konkret? Bis dato waren ca. 15.100 KM zwischen Autobahnen und autobahnähnlicher Bundesstraßen mautpflichtig, ab dem 01.07.2018 werden es ca. 36.000 KM sein, womit sich die Strecke mehr als verdoppelt. Betroffen davon sind, neben dem klassischen Fernverkehr, vor allem die Zustellung und Abholung von Stückgutsendungen, da ein erheblicher Teil der für diese Leistung notwendigen Strecken auf Bundesstraßen stattfindet und somit ab 01.07.2018 komplett der Mautpflicht unterliegt. Für weitere Informationen (Änderungen aus der Sicht des Frachtzahlers) stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Verkaufsabteilung jederzeit gerne zur Verfügung.